Zuruck zum Blog
Anti-Greenwashing-Richtlinie: Was Reisebüros vor dem 27. September 2026 Tun Müssen
7. Juli 202611 min

Anti-Greenwashing-Richtlinie: Was Reisebüros vor dem 27. September 2026 Tun Müssen

Die EU-Richtlinie 2024/825 macht nicht-überprüfbare Nachhaltigkeitsaussagen ab September zur verbotenen Geschäftspraxis. Bei 67 % der Reisebüros bereits nicht konform, hier die 10-Punkte-Checkliste gegen Strafen bis 4 % des Umsatzes.

Wenn auf Ihrer Website "umweltfreundlich" steht — haben Sie weniger als 90 Tage, es zu beweisen

Am 27. September 2026 tritt die EU-Richtlinie 2024/825 in Kraft — bekannt als "Empowering Consumers for the Green Transition". Ab diesem Tag muss jede Umweltaussage auf der Website, in Broschüren, Social-Media-Posts oder E-Mail-Kampagnen Ihres Reisebüros durch überprüfbare Nachweise belegt sein. Andernfalls ist es eine verbotene Geschäftspraxis — mit Geldstrafen von bis zu 4 % des Jahresumsatzes.

Dies ist kein Vorschlag. Es steht nicht zur Prüfung. Es ist geltendes Recht, bereits von den Mitgliedstaaten bis zum 27. März 2026 umgesetzt. Und es betrifft direkt Reisebüros und Reiseveranstalter, die Nachhaltigkeit gegenüber ihren Kunden kommunizieren.

Das Problem: Laut dem ASA-Bericht 2025 waren von 362.000 analysierten digitalen Anzeigen von Reisebüros 67 % derjenigen mit Umweltaussagen wahrscheinlich nicht konform mit den Regeln für grüne Kommunikation. Zwei von drei Reisebüros, die über Nachhaltigkeit sprechen, tun dies auf eine Weise, die ab dem 27. September illegal sein wird.

Was die Richtlinie 2024/825 genau verbietet

Die Richtlinie ändert die EU-Verbraucherschutzregeln und die Regeln über unlautere Geschäftspraktiken. Die relevantesten Verbote für die Reisebranche:

Allgemeine Umweltaussagen ohne Nachweis. Es ist verboten, Begriffe wie "ökologisch", "grün", "umweltfreundlich" oder "nachhaltig" zu verwenden, ohne anerkannte, hervorragende Umweltleistung nachweisen zu können. "Unsere Tour ist nachhaltig" ohne überprüfbare Daten? Unlautere Geschäftspraxis.

"Klimaneutral" basierend auf Kompensation. Es ist verboten zu behaupten, ein Produkt habe einen neutralen, reduzierten oder positiven Einfluss auf Emissionen, wenn die Aussage auf der Kompensation von Emissionen außerhalb der Wertschöpfungskette basiert. Aussagen wie "klimaneutraler Flug" oder "CO₂-kompensierte Reise" werden nur zulässig sein, wenn der tatsächliche Lebenszyklus-Impact sie rechtfertigt.

Nicht-zertifizierte Nachhaltigkeitslabel. Umweltzeichen, die nicht auf einem anerkannten Zertifizierungssystem basieren, sind verboten.

Nicht-überprüfbare Vergleichsaussagen. Sätze wie "die grünste Art zu reisen" erfordern objektive Nachweise und zugängliche Methodik.

Wichtig: Nicht mit der "Green Claims Directive" verwechseln

Die Richtlinie (EU) 2024/825 (Empowering Consumers) ist genehmigt, in Kraft und ab dem 27. September 2026 verbindlich.

Der Vorschlag für eine Green Claims Directive war eine ergänzende Regelung, deren Rücknahme die EU-Kommission im Juni 2025 ankündigte. Sie ist nicht in Kraft.

Die Rücknahme der Green Claims Directive entlastet nicht: die wesentlichen Pflichten zu Umweltaussagen leben in der Richtlinie 2024/825. Die Vorstellung, dass "es keine Anti-Greenwashing-Regulierung mehr gibt", ist falsch.

Der Reise-Fall: konkrete Beispiele für Reisebüros

Fall 1 — Die "Nachhaltige Reisen"-Seite auf Ihrer Website. Wenn Sie eine Rubrik haben, die Touren als "nachhaltig" oder "öko" kennzeichnet, müssen Sie nachweisen können, was jede Reise tatsächlich nachhaltig macht. Welche Zertifizierung? Welche messbaren Umweltkriterien?

Fall 2 — Der Lieferant, der sich selbst als "green" zertifiziert. Die Richtlinie gilt für denjenigen, der die Aussage gegenüber dem Verbraucher macht — also Sie. Wenn Sie ein Produkt als grün bewerben, liegt die Nachweispflicht bei Ihnen.

Fall 3 — Der Instagram-Post "Zero Impact Travel". Diese Formulierung ist eine Umweltaussage. Ohne Belege ist sie eine verbotene Geschäftspraxis.

Fall 4 — Die Broschüre mit dem "öko-zertifiziert"-Badge. Wenn das Badge keinem anerkannten Schema entspricht (Travelife, Green Globe, EU Ecolabel), muss es sofort entfernt werden.

Fall 5 — Der Newsletter "Wir kompensieren Ihre Flugemissionen". Sie können sagen: "Wir haben CO₂-Zertifikate für X Tonnen über Projekt Y, zertifiziert von Z, erworben" — spezifisch und überprüfbar. Aber nicht mehr "klimaneutraler Flug".

Die Strafen: Was Sie konkret riskieren

Für grenzüberschreitende Verstöße können Geldstrafen mindestens 4 % des Jahresumsatzes in den betroffenen Mitgliedstaaten erreichen. In Deutschland sind die Verbraucherschutzbehörden und die Wettbewerbszentrale zuständig.

Über die Geldstrafe hinaus ist das Reputationsrisiko unmittelbar: Ab dem 27. September kann jeder Verbraucher, Regulierer oder Wettbewerber eine Umweltaussage anfechten und die Nachweise verlangen.

Der ASA-Bericht: reale Daten über Reisebüros

Die britische Advertising Standards Authority hat zwischen August 2024 und Juni 2025 362.000 digitale Anzeigen führender Reisebüros analysiert:

- Weniger als 1 % der Anzeigen enthielt eine Umweltaussage - Von diesem 1 % waren 67 % wahrscheinlich nicht konform - Häufigste problematische Claims: "greener way to travel", "eco resort", "eco lodge", "carbon conscious" - Nur 33 % wurden als wahrscheinlich konform bewertet

Wie der Bericht von ETC/GDS-Movement betont: Claims müssen "klar, spezifisch, evidenzbasiert und nicht irreführend" sein.

Operative Checkliste: 10 Maßnahmen vor dem 27. September

1. Audit bestehender Claims. Überprüfen Sie systematisch Website, Broschüren, Social-Media-Posts, E-Mail-Marketing.

2. Klassifizieren Sie jede Claim nach Risikoniveau. Generische Claims ohne Nachweis = hohes Risiko. Spezifische Claims mit Nachweis = niedriges Risiko.

3. Entfernen Sie sofort nicht-überprüfbare generische Claims. "Nachhaltige Touren", "grün reisen", "öko-freundlich" ohne Zertifizierung: heute entfernen.

4. Entfernen Sie Klimaneutralitäts-Claims auf Kompensationsbasis. Ohne Lebenszyklusanalyse muss die Claim "klimaneutral" verschwinden.

5. Überprüfen Sie Lieferanten-Zertifizierungen. Welche Zertifizierung? Anerkanntes Schema? Noch gültig? Dokumentieren Sie alles.

6. Ersetzen Sie generisch durch spezifisch. Statt "umweltfreundliches Hotel" → "EU-Ecolabel-zertifiziertes Hotel" oder "Hotel mit Solaranlage, die 60 % des Energiebedarfs deckt".

7. Erstellen Sie ein Nachweisregister. Für jede beibehaltene Claim: Datenquelle, Zertifizierungsreferenz, Prüfungsdatum, interner Verantwortlicher.

8. Schulen Sie das Team (Social Media eingeschlossen). Erstellen Sie einfache, geteilte interne Richtlinien.

9. Überprüfen Sie Verträge mit TO/Lieferanten. Fügen Sie Klauseln ein, die Lieferanten verpflichten, die Überprüfbarkeit ihrer Umweltaussagen zu garantieren.

10. Kommunizieren Sie, was Sie tatsächlich tun. Die Richtlinie verbietet nicht, Nachhaltigkeit zu kommunizieren — sie verbietet, es vage zu tun. Kommunizieren Sie konkrete Maßnahmen mit Präzision, Daten und Transparenz.

Was Sie weiterhin kommunizieren KÖNNEN

Anerkannte Zertifizierungen. "Green Globe / Travelife / EU Ecolabel zertifiziertes Hotel" → völlig zulässig.

Spezifische und überprüfbare Daten. "Diese Tour verzichtet auf alle Inlandsflüge — alle Transfers erfolgen mit Bahn und Lokalbus" → spezifisch, messbar.

Dokumentierte konkrete Maßnahmen. "Jede Buchung trägt 5 € zum Aufforstungsprojekt XYZ bei, Gold Standard zertifiziert" → spezifisch mit Projekt und Ergebnis.

Verpflichtungen mit Zeitrahmen. "Bis 2027 werden 100 % unserer Hotelpartner Travelife Level 2 Zertifizierung haben" → zukünftige Verpflichtung mit überprüfbarer Frist.

Vom regulatorischen Risiko zum Wettbewerbsvorteil

Forschung in Frontiers in Sustainability identifiziert fünf Hauptformen von Greenwashing im Tourismus: fragwürdige Nutzung von Öko-Zertifizierungen, unzureichendes Abfallmanagement, irreführende Kompensationsbehauptungen, nicht-nachhaltige Ressourcennutzung und Verschleierung sozial-ökologischer Schäden.

Reisebüros, die sich früh anpassen, gewinnen einen doppelten Vorteil: sofortige Differenzierung und Verbrauchervertrauen62 % der europäischen Reisenden berücksichtigen Nachhaltigkeit bei der Wahl, vertrauen aber nicht generischen Aussagen.

Die Frist am 27. September ist keine Bedrohung für diejenigen, die jetzt handeln. Sie ist eine Chance, sich in einem Markt abzuheben, in dem Glaubwürdigkeit zum ersten Auswahlkriterium wird.

Nützliche Ressourcen

- Volltext Richtlinie (EU) 2024/825 — Primärquelle - ETC/GDS-Movement: Navigating Green Promises with Proof — Praxisleitfaden Tourismus - ASA Snapshot Report — reale Daten zu Reisebüros - EU Transition Pathway for Tourism — Compliance-Ressourcen - ECTAA Manifesto 2024 — Position der europäischen Branchenverbände

Bereit, Ihr Reiseburo zu modernisieren?

itinovo CRM verwaltet TOMS, Angebote, Rechnungen und Lieferanten — damit Sie sich auf Ihre Kunden konzentrieren konnen.

Kostenlos testen